Definition der Wikipedia: "Spam"

Begriffsverwendung

Im folgenden werden die Begriffe Spam und UCE dem Sprachgebrauch entsprechend gleichbedeutend verwendet. Es ist damit immer unerwünschte E-Mail-Werbung gemeint.

Unerwünschte Massenmails (Unsolicited Bulk Email) werden hier nicht behandelt.

Definition

Bei UCE handelt es sich um Werbung, die per E-Mail zugestellt ist und vom Empfänger nicht erwünscht wurde.

Charakteristikum Werbung

Der Inhalt der E-Mail muss also werbender Natur sein. Enthält der Inhalt nicht wenigstens entfernt Werbung, handelt es sich nicht um UCE.

Insbesondere sind die Massenaussendungen, die Würmer und Trojaner erzeugen, keine unerwünschte Werbe-E-Mail, sondern "nur" Unsolicited Bulk Email, kurz UBE.

Charakteristikum unerwünscht

Der Begriff der unerwünschten Werbung wurde mittlerweile von der Rechtsprechung sehr schön definiert. Dabei ist Werbung immer dann unerwünscht, wenn sie außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung versandt wird und keine Zustimmung des Empfängers vorlag oder zu mutmaßen war.

Die Einwilligung des Empfängers in künftige Werbesendungen wird praktisch häufig über nebulöse AGB zum Beispiel bei Preisausschreiben oder Foren-Registrierungen erschlichen.

Das gemutmaßte Interesse des Empfängers soll es dem Absender ermöglichen, Geschäfte anzubahnen: Es liegt im legitimen Interesse eines Unternehmers, neue Kunden gewinnen zu wollen. Allerdings setzt die Rechtsprechung strenge Maßstäbe an das gemutmaßte Interesse, um es nicht zu einem Freibrief für unlautere Versender von Werbe-E-Mails verkommen zu lassen.

Die Begründung für die Mutmaßung muss individuell, also für jeden Empfänger, schlüssig vorgetragen werden. Der Absender der Werbung ist dabei beweispflichtig. Insofern trifft ihn eine Beweislastumkehr.

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